Seit 2009 ist WhatsApp nun auf dem Markt und als einer der beliebtesten Messenger aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Kürzlich gab es für WhatsApp allerhand zu feiern, denn die Marke von 800 Millionen Nutzern wurde geknackt. Und die Zukunftsprognosen sehen für WhatsApp ähnlich rosig aus. Demnach sollen die Nutzerzahlen im Schnitt alle 4 Monate um etwa 100 Millionen ansteigen. Sollte es so weitergehen, macht WhatsApp seiner „Mutter“ Facebook bald Konkurrenz in Sachen Nutzerzahlen.

WhatsApp Marketing für Unternehmen in Deutschland: Umstrittene Rechtslage

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Seit der Übernahme von Facebook im vergangenen Jahr für schlappe 22 Milliarden Dollar hatte man zunächst den Eindruck, dass sich die WhatsApp-Nutzer vom Messenger distanzierten und zur Konkurrenz abwanderten. Doch dieser Trend flachte ziemlich schnell ab. Stellt sich für uns die Frage, was WhatsApp trotz mangelnder Datenschutzrichtlinien doch so attraktiv macht? Im Anbetracht der Fakten ergibt sich ein leicht paradoxes Bild.

WhatsApp Marketing: Wohin geht der Trend?

Der Trend geht weg von intimen Einblicken auf Facebook und Instagram, weg von hüllenlosen Fotos und Bierflaschenselfies hin zur privaten, intimen Kommunikation über die Messenger. WhatsApp strotzt allerdings nicht gerade vor Sicherheit in seinen Nutzungsbedingungen. Ganz im Gegenteil! Erst vor Kurzem stand WhatsApp stark in der öffentlichen Kritik. Technik-Blogger Jens Herforth verwies auf seinem Blog darauf, dass WhatsApp die Gespräche, die über die neue Telefon-Anwendung geführt werden, ungefragt mitschneidet.

WhatsApp Marketing für Unternehmen in Deutschland: Umstrittene Rechtslage

Nun werden aber auch immer mehr Unternehmen auf WhatsApp aufmerksam und machen sich den hohen Beliebtheitsgrad für ihr Mobile Marketing zu Nutzen. Interessant zu wissen ist dabei, dass WhatsApp in seinen Nutzungsbedingungen eine geschäftliche Nutzung, insbesondere zu werblichen Zwecken, streng untersagt. Laut Dr. Carsten Ulbricht, Spezialist für Internetrecht, Markenrecht und Urheberrecht, ist WhatsApp allerdings nur in den wenigsten Fällen gegen Verletzungen dieser Bedingung vorgegangen. Schlimmste mögliche Konsequenz wäre dabei eine Sperrung des Accounts, der aber eine erste Verwarnung vorweggeht. Ein großes Risiko geht von einer geschäftlichen Nutzung von WhatsApp für Marketingzwecke also bisher nicht aus.

Best Case WhatsApp Kampagne von Absolut Vodka

Ein Unternehmen, dass mit einer kreativen WhatsApp Kampagne bereits große Erfolge feierte, ist die Marke Absolut Vodka. Sie haben zum offiziellen Launch ihrer Limited Edition Absolut Unique in Argentinien eine exklusive Party veranstaltet. Die User mussten über WhatsApp den fiktiven Türsteher Sven überzeugen, sie hereinzulassen. Die Aktion feierte mit mehr als 600 Kontaktdaten, über 1.000 Bildern, Videos und Sprachnachrichten einen großen Erfolg im Social Media Marketing.

Auch Unternehmen wie Kitzbül Tourismus, Got2B Schweiz und die TV Sendung „The Voice of Germany“ nutzen WhatsApp bereits für Werbezwecke. Über Newsstreams werden die WhatsApp-User auf dem Laufenden gehalten. Sie können sich davor freiwillig anmelden. Spannend war das vor allem am Beispiel des Hamburger Flughafens. Während des Streiks gab es für Passagiere die Möglichkeit sich über WhatsApp auf den neusten Stand der Dinge zu bringen. So könnte eine neue Form der Newsletter entwickelt werden. Eine prickelnde Vorstellung für Unternehmen, da die meisten Menschen ihr Smartphone 24/7 angeschaltet haben und so viel besser erreichbar sind als über ihren Computer.

WhatsApp Marketing: Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

Interessant ist natürlich die rechtliche Lage. Inwieweit kann WhatsApp überhaupt durch Unternehmen genutzt werden? Dafür muss erst einmal die Frage beantwortet werden, ob das Unternehmen selbst oder die WhatsApp Inc. in den USA für die Datenverarbeitung verantwortlich ist? Die Lage ist allerdings bisher noch nicht eindeutig geklärt. Ein Ansatz wäre zu sagen, dass die Nutzer, die über WhatsApp kommunizieren, keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung haben. Dasselbe gilt für Unternehmen. Sie verstoßen also auch nicht gegen deutsches Datenschutzrecht (vgl. Urteil d. OVG Schleswig-Holstein).

Es gibt allerdings bereits Revisionen gegen diese Annahme, die eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Unternehmen feststellen. Der unkontrollierte Einsatz von WhatsApp sollte bisher also als eher fragwürdig eingestuft werden. Außerdem zu beachten ist das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Es liegt immer dann eine unzumutbare Belästigung vor, wenn Werbung unter Verwendung elektronischer Post versandt wird, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. WhatsApp darf also nur als Werbe- und Marketingplattform genutzt werden, wenn der Nutzer damit einverstanden und komplett über die Datennutzung aufgeklärt ist. Wichtig wäre dabei zum Beispiel die Information, wie sich die WhatsApp-Nutzer wieder abmelden können. Oder aber die Aufklärung, wozu der Kontakt überhaupt genutzt werden soll.

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